Technische Schutzrechte im Ausland
Neben österreichischen Patentanmeldungen bieten wir auch die Möglichkeit, Ihre Erfindung international zu schützen. Hierzu gibt es je nach angestrebtem territorialen Schutzbereich verschiedene Möglichkeiten.
Wird ein Schutz in vielen Staaten gewünscht, so empfiehlt es sich ein PCT-Verfahren einzuleiten. Das PCT-Verfahren (Patent Cooperation Treaty) ist ein für seine Vertragsstaaten vereinigtes Anmeldeverfahren und bietet vor allem den Vorteil, dass Sie ausgehend von einer ersten Patentanmeldung in der Regel 30 bis 31 Monate Zeit haben, weitere Länder zu benennen, auf die der Schutz ausgedehnt werden soll.
Zusätzlich existiert die Möglichkeit einer europäischen Anmeldung im Rahmen des EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen), das ein einheitliches Erteilungsverfahren des angestrebten Patentes für die zugehörigen Mitgliedsstaaten etabliert. Dies bedeutet, dass das Patent zentral vom Europäischen Patentamt geprüft wird und anschließend in ein Bündel nationaler Patente der benannten Vertragsstaaten (diese sind unabhängig von der politischen Europäischen Union) zerfällt.
Solche länderübergreifenden Patentübereinkommen existieren auch für den afrikanischen Raum (ARIPO, OAPI) und für den eurasischen Raum (EAPC).