Wie kann ich gegen eine neue Marke vorgehen?
Innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung der nationalen Marke im Österreichischen Markenanzeiger kann der/die Inhaber/in einer verwechslungsfähig ähnlichen oder gar identen und für vergleichbare oder idente Waren/Dienstleistungen angemeldeten/registrierten älteren Marke beim Österreichischen Patentamt gegen die Neuregistrierung Widerspruch erheben und die rückwirkende Aufhebung der Registrierung verlangen.
Bei internationalen Registrierungen knüpft die dreimonatige Widerspruchsfrist an die Veröffentlichung der internationalen Marke im Veröffentlichungsblatt der WIPO an und beginnt an dem auf den jeweiligen Ausgabemonat folgenden Monatsersten.