Welche Schutzvoraussetzungen bestehen für ein Geschmackmuster?
Das Muster muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Ein Muster ist nicht neu, wenn es vor dem Tag der Anmeldung oder dem Prioritätstag veröffentlicht wurde. Dabei ist nicht allein ausschlaggebend, ob das Muster der Öffentlichkeit irgendwo auf der Welt bereits zugänglich war. Maßgeblich ist, ob es den im europäischen Wirtschaftsraum tätigen Fachkreisen des betreffenden Sektors im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konnte.
Das Muster muss Eigenart haben. Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck genügend vom Gesamteindruck anderer, älterer Muster unterscheidet. Es wird dabei sowohl die Art des Erzeugnisses, bei dem das Muster benutzt wird oder in das es aufgenommen wird, berücksichtigt als auch der jeweilige Industriesektor. Die Form eines Musters darf nicht ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sein.
Es soll verhindert werden, dass Formen und Abmessungen von Verbindungselementen monopolisiert werden. Wenn allerdings der innovative Charakter im Design eines Verbindungselementes liegt, kann Musterschutz erworben werden.