Was ist vom Patentschutz ausgeschlossen?

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;

  • ästhetische Formschöpfungen;

  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;

  • die Wiedergabe von Informationen.

Der Ausschluss bezieht sich auf die oben genannten Gegenstände und Tätigkeiten als solche.

 

Darüber hinaus werden Patente werden nicht erteilt für:

  • Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; als nicht patentierbar gelten in diesem Sinne unter anderem:
    • Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen;
      Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens;
    • die Verwendung von menschlichen Embryonen;
    • die Herstellung und Verwertung von hybriden Lebewesen, die aus Keimzellen, totipotenten Zellen oder Zellkernen von Menschen und Tieren entstehen;
    • Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier zu verursachen, sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere;
  • Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden; dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem dieser Verfahren.

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