Was ist ein Geschmacksmuster

Der Musterschutz schützt das Aussehen, d. h. die für das Auge wahrnehmbaren Merkmale eines gewerblichen Erzeugnisses, nicht jedoch die hinter dem Produkt stehende Idee bzw. Erfindung, das Erzeugungsverfahren oder Ähnliches. Das Musterrecht gewährt Ihnen Schutz vor Nachahmung Ihres Designs. Ein Muster stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol) dar und berechtigt Inhabende, Dritte davon auszuschließen, dieses betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.

Der Musterschutz umfasst beispielsweise die Farbe, die Form, die Oberflächenstruktur und den Werkstoff. Sowohl dreidimensionale als auch zweidimensionale Gegenstände können als Muster geschützt werden, wie beispielsweise Kleidung, Spielzeug, Möbel, Stoffe, Logos oder grafische Symbole.

Ein Muster schützt jedoch nicht die hinter dem Produkt stehende Idee bzw. Erfindung, das Erzeugungsverfahren oder Ähnliches. Auch die Funktion eines Gegenstandes ist nicht durch das Muster geschützt. Bauelemente, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht sichtbar sind (z.B. Zündkerzen), können nicht als Muster geschützt werden. Keinen Musterschutz gibt es auch für Computerprogramme, wohl aber beispielsweise für Layouts von Websites.

Ein Muster stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol, maximal 25 Jahre) dar und berechtigt den Inhaber, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen.

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