Was ist ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster?

Mit einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann EU-weiten Schutz für die äußere Form eines Erzeugnisses erlangt werden. Zu beachten ist, dass sowohl eingetragene (registrierte) als auch nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster existieren. Für die Anmeldung bzw. Eintragung ist das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.

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