Was ist ein Geheimmuster?

Österreichische Muster

Wenn Sie an einer möglichst langen Geheimhaltung Ihres Musters interessiert sind, besteht die Möglichkeit einer Geheimmusteranmeldung. Die Musterabbildungen, Musterexemplare und die Beschreibung sind in einem versiegelten Umschlag zu überreichen. Dieser wird vom Österreichischen Patentamt 18 Monate nach der Anmeldung (oder nach der Priorität des Musters) geöffnet, erst danach kann die Veröffentlichung und Registrierung des Musters erfolgen. Bei der Geheimmusteranmeldung kommt es zu einem verspäteten Schutzbeginn.

Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Für Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann die Bekanntmachung für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten ab dem Anmeldetag oder ab dem frühesten beanspruchten Prioritätstag aufgeschoben werden. Der Antrag auf Aufschiebung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung auf dem Anmeldeformular gestellt werden.

Themen dieser FAQ:

Zurück zu den FAQs