Was ist ein Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster ist neben einem Patent die zweite Möglichkeit, eine technische Erfindung zu schützen. Es entspricht sachlich dem Patent, wird jedoch amtlich nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Formal einwandfreie Anmeldungen werden somit auch dann registriert, wenn sie die Schutzvoraussetzungen nicht erfüllen. Derartige Gebrauchsmuster können auf Antrag Dritter für nichtig erklärt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass trotz der fehlenden inhaltlichen Prüfung ein amtliches Recherchenergebnis mit der Druckschrift des Gebrauchsmusters veröffentlicht wird, in dem der vom Amt ermittelte Stand der Technik angeführt ist.

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