Kann eine erteilte Marke gelöscht werden?
Eine erteilte Marke kann für nichtig erklärt und wieder aus dem Markenregister gelöscht werden, wenn einer oder mehrere der im Markenschutzgesetz enthaltenen Nichtigkeitsgründe vorliegen.
Eine erteilte Marke kann für nichtig erklärt und wieder aus dem Markenregister gelöscht werden, wenn einer oder mehrere der im Markenschutzgesetz enthaltenen Nichtigkeitsgründe vorliegen.