Validierung eines Europäischen Patentes in Österreich
Gerne übernehmen wir für Kollegen die Validierung des österreichischen Anteils eines Europäischen Patentes. Um eine möglichst rasche Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir daher um die Übermittlung Ihres Aktenzeichens und der Erteilungs- oder Anmeldenummer des betreffenden Patentes, wobei wir natürlich auch die Anmeldedaten (Titel der Erfindung, Anmelder etc.) überprüfen.
Damit wir in der betreffenden Angelegenheit für Sie tätig werden können, benötigen wir zudem die Vollmacht des Mandanten.
Je nach Auftrag können wir außerdem für die notwendige Übersetzung der Beschreibung ins Deutsche bei einem uns vertrauten Dienstleister beauftragen, falls die Verfahrenssprache des Patentes Französisch oder Englisch ist. Auch die Überwachung der Jahresgebühren gehört zu unseren Dienstleistungen.