Überprüfung einer Umgehungslösung

Sie möchten gerne den Schutzbereich eines technischen Schutzrechts eines Konkurrenten umgehen.

Hierbei ist es zuallererst wichtig, die unabhängigen Ansprüche des zu umgehenden Schutzrechts zu erfassen.

Weist die eigene Lösung dieselben Merkmale auf, ist es notwendig die Merkmale der eigenen Erfindung dahingehend zu modifizieren, um nicht wortsinngemäß in das kontestierte Patent einzugreifen.

Selbst bei Abwandlung der Merkmale muss noch darauf Acht gegeben werden, keinen äquivalenten Patenteingriff zu begehen. Ein äquivalenter Patenteingriff liegt in diesem Fall dann vor, wenn ein Fachmann die Wirkungsweise des abgewandelten Merkmales als gleichwirkend, auffindbar und gleichwertig zu dem betreffenden Merkmal des kontestierten Schutzrechts ansieht.

Es ist also notwendig die Merkmale der eigenen Lösung so abzuändern, dass bei Überprüfung einer Schutzrechtsverletzung hinreichende Unterschiede festgestellt werden können. Dabei darf der Zweck der Erfindung auch zur selben technischen Problemlösung beitragen, solange die Merkmale eine unterschiedliche Wirkungsweise erzielen.

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