Patent.Scheck beantragen
Mit dem Patent.Scheck haben Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung bei der Erlangung eines Patentes zu erhalten.
Der Antrag auf Erteilung des Patent.Schecks erfolgt im eCall der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und kann mit diesem Link aufgerufen werden. Hierzu bedarf es einer Registrierung und einer kurzen technischen Darlegung des zu patentierenden Erfindungsgegenstandes. Zudem soll eine Stellungnahme zu der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erfindung abgegeben werden.
Binnen weniger Wochen wird der Antrag seitens der FFG überprüft und im Falle einer positiven Evaluierung ein Fördervertrag ausgestellt. Daraufhin wird die erste Rate für die verpflichtende Phase 1 ausgezahlt.
Phase 1 umfasst eine interaktive Recherche mit einem Prüfer des Österreichischen Patentamtes vor Ort und eine Diskussion mit dem jeweiligen Prüfer, ob Ihre Erfindung die Schutzvoraussetzungen für eine Patentierung erfüllt. Im Falle einer negativen Rückmeldung schicken Sie den erhaltenen Abschlussbericht an die FFG, woraufhin das Projekt beendet wird und weitere Zahlungen eingestellt werden.
Falls diese Recherche positiv ausfällt, kann Phase 2 eingeleitet werden. Diese umfasst die Ausarbeitung von Anmeldeunterlagen für eine Patentanmeldung durch einen Patentanwalt und die Einreichung der Anmeldeunterlagen als nationale bzw. PCT-Patentanmeldung. Die ausgearbeiteten Anmeldeunterlagen müssen nun samt Endbericht, Anwaltsrechnung und Überweisungsbestätigung an die FFG übermittelt werden, wonach die zweite und letzte Zahlungsrate überwiesen wird.
Die FFG übernimmt hierbei 80 %, jedoch insgesamt maximal € 10.000 der entstandenen Kosten.