Patent anmelden
Technische Entwicklungen können mit Hilfe eines Patentes geschützt werden. Ein solches Patent berechtigt den Inhaber, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder aber dafür eine entsprechende Entschädigung zu erhalten.
Die Erteilung eines Patentes erfolgt grundsätzlich durch das Patentamt, das die zu schützende technische Entwicklung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und auf ihre gewerbliche Anwendbarkeit prüft.
Die vom Patentamt geforderten Anmeldeunterlagen müssen formalen Kriterien entsprechen, deren Ausarbeitung zu den Grundkompetenzen eines Patentanwaltes zählt.
Um bereits eine Ersteinschätzung hinsichtlich der Patentfähigkeit eines zu schützenden Erfindungsgegenstandes geben zu können, wird üblicherweise auch mit Hilfe unseres Patentrecherchenprogrammes eine Kurzrecherche zum gegenwärtigen Stand der Technik durchgeführt.
Sowohl für die Durchführung der Recherche als auch für die Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen wird eine Beschreibung des Erfindungsgegenstandes gegebenenfalls mit Skizzen oder Zeichnungen benötigt, welche allerdings auch von unserem hausinternen technischen Zeichner gefertigt oder überarbeitet werden können.
Die Beschreibung kann bedenkenlos über unseren verschlüsselten E-Mail-Verkehr erfolgen. Ein Verschwiegenheitsvertrag über den Inhalt der Beschreibung bzw. über Ihren Erfindungsgegenstand ist nicht notwendig, da Patentanwälte und Patentanwaltsanwärter laut Patentanwaltsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. (Österreichisches Patentanwaltsgesetz §17)
Recherche nach dem Stand der Technik und möglichen Eintragungshindernissen
Zuerst wird Ihre technische Entwicklung auf Eintragungshindernisse geprüft. Sollte Ihre Entwicklung patentierbar sein, ermitteln wir anschließend einen relevanten Stand der Technik. der als Grundlage oder ähnlich zu Ihrer Entwicklung angesehen werden kann.
Am Ende unserer Recherche erhalten Sie unseren diesbezüglichen Recherchebericht, der Ihnen eine erste vorläufige Einschätzung der möglichen Patentierbarkeit Ihrer Entwicklung und ihren Bezug zum Stand der Technik gibt.
Um eine Schutzrechtsanmeldung erfolgreich durchzusetzen, ist es notwendig, sich vom nächstliegenden Stand der Technik durch Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu unterscheiden, wobei wir Ihnen gerne bei der Ausformulierung der relevanten Unterscheidungsmerkmale helfen.
Ausarbeitung von Anmeldeunterlagen
Wir arbeiten für Sie die Anmeldeunterlagen nach den formalen Erfordernissen des zuständigen Patentamts aus und übermitteln Ihnen anschließend unseren Entwurf, der dann in einer Korrekturschleife nach Ihren Wünschen und den Anfordernissen angepasst wird.
Anmeldung
Wir reichen die Anmeldeunterlagen für Sie beim zuständigen Patentamt ein und halten Sie über den Anmeldeprozess am Laufen. Des Weiteren übernehmen wir für Sie die Korrespondenz und Bescheidserledigung bis zur Entscheidung der Erteilung durch das Patentamt.