Markenschutz im Ausland

Um Markenschutz im Ausland zu erlangen, besteht zum einen die Möglichkeit eine Unionsmarke beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anzumelden. Eine registrierte Unionsmarke gewährt dem Inhaber Markenschutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine internationale Markenanmeldung durchzuführen. Die internationale Marke ist eine zentrale Registrierung im Rahmen des Madrider Systems und bietet ein Bündel an Schutzrechten in den jeweils benannten Staaten (Auswahlmöglichkeit). Die Liste der Mitgliedsstaaten des Madrider Systems finden Sie unter diesem Link. Voraussetzung dafür ist eine nationale Basismarke oder deren bereits erfolgte Anmeldung beim Österreichischen Patentamt bzw. eine Basis-Unionsmarke oder deren bereits erfolgte Anmeldung beim EUIPO. Derzeit gehören dem Madrider System weltweit über 100 Staaten an.

Eine grafische Darstellung des Verfahrensablaufs finden sie hier, oder unter Downloads in "Verfahrensablauf Marke".

Markenschutz im Ausland

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