Geschmacksmusterschutz im Ausland
Möchten Sie Ihr Geschmacksmuster im EU-Raum schützen lassen, bietet das Gemeinschaftsgeschmacksmuster hierfür einen unkomplizierten, verhältnismäßig günstigen Schutz für bis zu 25 Jahre. Für den Fall, dass Sie außerhalb der EU einen Geschmacksmusterschutz anstreben, stehen nationale, regionale und internationale Anmeldungen im Rahmen des Haager Abkommens zur Verfügung.