Geschmacksmusterschutz im Ausland

Möchten Sie Ihr Geschmacksmuster im EU-Raum schützen lassen, bietet das Gemeinschaftsgeschmacksmuster hierfür einen unkomplizierten, verhältnismäßig günstigen Schutz für bis zu 25 Jahre. Für den Fall, dass Sie außerhalb der EU einen Geschmacksmusterschutz anstreben, stehen nationale, regionale und internationale Anmeldungen im Rahmen des Haager Abkommens zur Verfügung.

 

Unverbindlicher Kostenvoranschlag Geschmacksmusterschutz im Ausland

* Wir garantieren, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Ihre Anfrage ist unverbindlich.