Geschmacksmuster schützen

Ein Muster im Sinne des Musterschutzgesetzes ist die Erscheinungsform (das Design) eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teiles davon, die sich unter anderem aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt und/oder Oberflächenstruktur ergibt. Anspruch auf Musterschutz hat grundsätzlich der Schöpfer des Musters oder sein Rechtsnachfolger. Der Musterschutz gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, das Muster zu benutzen und Dritten zu verbieten, dies ohne seine Zustimmung zu tun.

Das angemeldete Muster wird nur auf Gesetzmäßigkeit geprüft. Im Anmeldeverfahren nicht geprüft werden Neuheit, Eigenart, ob das Muster durch seine technische Funktion bedingt ist, ob es ältere Musterrechte verletzt und ob der Anmelder Anspruch auf Musterschutz hat. Das Fehlen dieser Voraussetzungen kann die Nichtigerklärung des Musterrechtes zur Folge haben.

Ein Muster gilt als neu, wenn der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung des Musters zur Registrierung oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, vor dem Prioritätstag kein identisches Muster zugänglich gemacht worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.

Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, vom Gesamteindruck eines älteren Musters unterscheidet. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Schöpfers bei der Entwicklung des Musters berücksichtigt.

Neuheitsschädliche Vorgänge, z. B. druckschriftliche Veröffentlichungen oder Zurschaustellungen, schaden der - in einem allfälligen Nichtigkeitsverfahren - zu prüfenden Neuheit nicht, wenn sie innerhalb einer Frist von zwölf Monaten vor dem Prioritätstag erfolgt sind und auf den Schöpfer oder seinen Rechtsnachfolger zurückgehen.

1 Schritt 1

Überprüfung des Geschmacksmusters auf seine Schutzfähigkeit

Ihr Geschmacksmuster wird von uns auf formale Kriterien geprüft. Die Prüfung auf Neuheit und Eigenart wird aufgrund mangelnder aussagekräftiger Datenbanken unterlassen.

2 Schritt 2

Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen

Im Rahmen der Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen werden die wesentlichen Merkmale des Geschmacksmusters von unserem technischen Zeichner hervorgehoben und Ihnen zur Überprüfung übermittelt

3 Schritt 3

Anmeldung

Die fertig ausgearbeiteten Anmeldeunterlagen werden von uns beim betreffenden Amt eingereicht.

Kostenangebot

Dieses Formular soll für Sie als Kosten-Ersteinschätzung dienen. Kosten entstehen erst bei dezidierter Beauftragung.

Damit wir unsere Dienstleistungen optimal auf Ihre Bedürfnisse anpassen können, bitten wir Sie uns mitzuteilen, wie wir Ihnen behilflich sein können.


Bitte laden Sie Bilder, vorzugsweise in mehreren Ansichten, Ihres zu schützenden Designs hoch.


Um die Kontaktaufnahme zu erleichtern, bitten wir Sie zudem Ihre E-Mail Adresse bekanntzugeben.

* Wir garantieren, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Ihre Anfrage ist unverbindlich.